Sonne - Wind - Vermessung

Alles aus einer Hand für Projektleiter in der Energiebranche bei der Umsetzung Ihrer Projekte

Starten Sie mit uns Ihr Windenergie- oder Solarprojekt und profitieren von unserer Erfahrung, dem fachlichen und technischen Know-how und unserer Effizienz in Sachen Vermessung.

Hier bringen wir Sie weiter

Leistungen

Planungsbegleitende Vermessung

Zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens bilden exakte Lage- und Höhenpläne, sowie 3D-Geländemodelle die Grundlage für Ihre Planung.
Modernste Vermessungstechnologie wie die neuesten Tachymeter, GNNS-Rover der Firma Leica und Laserscanner sichern eine hohe Effizienz.

Was wird erfasst?

Erfasst werden die für Windenergie- und Solaranlagen wichtigen Details, wie beispielsweise das Gelände im Bereich der geplanten Anlagen, vorhandene Zuwegungen, Be- und Entwässerungsanlagen, Freileitungen, Vegetation wie Einzelbäume und Baumgruppen.

Besonderheit Wald

Bei der Planung von Windenergieanlagen in und an Wäldern werden zusätzliche Elemente erfasst. Hier hat die Erfassung der Waldkante eine Bedeutung, um die Mindestabstände der Anlagen einzuhalten.

Amtlicher Lageplan

Als Sachverständige fertigen wir Lagepläne zum Bauantrag gemäß den jeweils gültigen Landesbauordnungen. Wir besitzen ein umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung, besonders bei den speziellen Vorschriften bei Bauvorhaben für erneuerbare Energien.

Wir sind Spezialisten im Abstandsflächenrecht.

Wir fertigen Lagepläne zum Bauantrag, Lagepläne zum Baulasteintrag (Abstandsflächenbaulast, Geh- und Fahrrecht), Lagepläne zur Rückbauverpflichtung sowie Schnittzeichnungen von Fundamenten und Arbeitsflächen bei Windenergieanlagen.

Bereitstellung von amtlichen Geobasisdaten

Eigentümerdaten

Ob im Vorfeld der Entwicklung Ihres Projektes, oder im Zuge der Bauantragstellung – wir können Ihnen Eigentümerdaten für gesamte Korridore zur Verfügung stellen. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis kann dabei mit Angaben zu benachbarten Flurstücken ergänzt werden.

Liegenschaftskarte

Für verschiedene Phasen Ihres Projektes kann eine amtliche Liegenschaftskarte notwendig sein. Wir sind dazu berechtigt, Ihnen diese schnell und diskret zu übermitteln.

Grenzwiederherstellung und Flurstücksbildung

Grenzwiederherstellung

Liegen keine privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Eigentümern der Flurstücke vor, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen, ist es eventuell notwendig, eine Grenzwiederherstellung durchzuführen, um Baulastflächen zu ermitteln.

Flurstücksbildung

Für die Errichtung von Solar-, oder Windenergieanlagen ist in einigen Fällen der Erwerb von Grundstücken oder Grundstücksteilen notwendig. Die notwendigen Teilungsvermessungen führen wir für Sie durch.

Absteckungen

Ob Anlagenmittelpunkte, Anlagenachsen, Kranstellflächen, oder Zuwegungen – Ihre Planung wird präzise in die Örtlichkeit übertragen und vermarkt.

Schnell und flexibel reagieren wir auf Abrufe und passen uns Ihrem Bauablauf an.

Spezialleistungen

Massen- und Mengenermittlung: Wir erstellen komplette Flächen- und Massenberechnungen für den Erdbau auf Grundlage der Ausführungsplanung (Massenberechnung und Abrechnung nach REB, Massenverteilungspläne).

Steuerungsdaten für Baumaschinen: Wir erstellen Daten für die Baumaschinensteuerung einschließlich kompletter Geländemodelle für den Raupen-, Bagger – und Gradereinsatz. Sie erhalten die Steuerungsdaten in Ihrem gewünschten Format, z.B.für Trimble, Leica und Topcon Steuerung

Warum Baier Vermessung

Ihre Vorteile bei uns
  • Erfahren

    Wir können voller Stolz auf über 25 Jahre Erfahrung bei der Bearbeitung von Bauanträgen zurückblicken.
  • Leistungsstark und kompetent

    Wir sind leistungsstark, fachlich solide und technisch auf dem neusten Stand mit moderner Geschäftsausstattung und einem jungen Team.
  • Kundenorientiert

    Jedes Projekt ist einzigartig. Wir unterstützen Ihr Projekt mit unserer Expertise und der passenden Technologie.

Ein Projekt aus der Praxis

Referenz
Windpark Königshain-Wiederau

Objekt:

Errichtung von 2 Windenergieanlagen

Umfang:

Entwurfsvermessung, Grenzwiederherstellung, Lageplan zum Bauantrag, Absteckung

Beschreibung der Leistung:

Entwurfsvermessung der Anlagenstandpunkte, Zuwegungen und Kabeltrasse, Grenzwiederherstellung für Ermittlung der Baulastflächen, Erstellung Lagepläne zum Bauantrag, Absteckung der Zuwegungen, Kranstellflächen und Mastmittelpunkte, Kontrollvermessungen

Über uns

Mein beruflicher Weg in die Vermessung begann bereits während meines Studiums an der Technischen Universität Dresden. 2019 trat ich als Werkstudent in das Vermessungsbüro des damaligen ÖbVI Detlef Wuttke ein – mit dem klaren Ziel vor Augen, eines Tages selbst als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) tätig zu sein. Von Beginn an durfte ich wertvolle praktische Erfahrungen sammeln und Schritt für Schritt Verantwortung übernehmen.

Nach meinem Bachelorabschluss in der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation im Jahr 2021 konnte ich mein Wissen als Projektleiter vertiefen und umfangreiche Projekte im Bereich der Kataster- und Ingenieurvermessung betreuen. Es folgte die Laufbahnausbildung zum gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst, die ich im April 2024 erfolgreich abschloss. Im Anschluss übernahm ich bis Ende 2025 die Büroleitung, wodurch ich mein technisches und organisatorisches Know-how weiter ausbauen konnte.

Zum 1. Januar 2026 wurde ich schließlich zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ernannt. Mit der Übergabe des Büros durch Herrn Wuttke setze ich die Arbeit in bewährter Qualität fort – mit dem Anspruch, präzise Vermessungsleistungen, persönliche Beratung und innovative Lösungen miteinander zu verbinden.

Mein Ziel ist es, die Tradition des Büros fortzuführen und zugleich neue Impulse zu setzen – für moderne, effiziente und verlässliche Vermessung auf höchstem fachlichen Niveau.

Nachhaltigkeit

Wir leben grüne Vermessung.
Passend zu den Themen Energiewende und erneuerbare Energien setzen wir auf Nachhaltigkeit bei unserer Arbeit.

Unterwegs zu den Projekten sind wir lokal emissionsfrei mit unserem E-Messbus.
Der Papieraufwand im Büro beschränkt sich auf das nötigste (solang sich der digitale Bauantrag noch nicht durchgesetzt hat). Der digitale Datenaustausch ist standardisiert.

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